Maßnahmen zum Schutz vor Corona am KANT

KANT MundschutzLiebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrerinnen und Lehrer, liebe Eltern,
damit wir uns selbst und auch andere schützen können, ist es wichtig, im Schulalltag die folgenden Regeln zu beachten (Stand 06.08.20):

Bei Symptomen:

  • Bei Krankheitszeichen (wie z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall) sollte die betroffene Person unbedingt zu Hause bleiben.
  • Die Schule ist bei auftretenden Symptomen, auch im Verdachtsfall, zu informieren.
  • Bei Auftreten von Symptomen (auch milden) sind die Eltern auf die Notwendigkeit einer ärztlichen Abklärung hinzuweisen. Quarantäne und Isolierung, auch von Kontaktpersonen, sind gemäß aktuellen Empfehlungen und in enger Abstimmung mit den zu- ständigen Gesundheitsbehörden umgehend und konsequent umzusetzen (vgl. Kontaktpersonennachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS- CoV-2 des RKI).

Allgemeines:

  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen muss, wo immer möglich, eingehalten werden.
  • Körperkontakt ist zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Begrüßungsrituale wie Handschlag, Umarmungen oder Wangenkuss.
  • Berührungen der eigenen Augen, Nase und Mund sind zu vermeiden.
  • Auf dem gesamten Schulgelände, sowohl im Gebäude als auch in den Pausenbereichen sowie im Unterricht, ist die Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. Lediglich die Lehrkräfte dürfen die MNB im Unterricht absetzen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.
  • Beim Anlegen der MNB ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die MNB müssen korrekt über Mund, Nase und Wangen platziert sein.
  • Von besonderer Bedeutung ist die Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch), auch beim Tragen einer MNB.
  • Die Schülerinnen und Schüler desinfizieren sich beim Betreten des Schulgebäudes durch den Haupteingang (nur dieser darf für das Betreten genutzt werden) die Hände. Hierzu gibt es einen Spender mit Desinfektionsmittel.
  • Im Toilettenraum dürfen sich max. 2 Personen gleichzeitig aufhalten. Die Toiletten werden regelmäßig geprüft und gereinigt.
  • Sekretariat bzw. Oberstufenbüro können nur einzeln aufgesucht werden; die Gesprächspartner sind durch eine Scheibe getrennt.
  • In einzelnen Fachunterrichten (Sport und Musik) gelten zusätzliche Hygieneregeln

Im Klassenraum:

  • Die Schülerinnen und Schüler haben fest zugewiesene Sitzplätze, die sie während der ver- schiedenen Stunden beibehalten. Die Sitzordnung wird in einem Sitzplan vermerkt.
  • Räume müssen ausreichend belüftet werden. Zu jeder großen Pause sind immer die Fenster zu öffnen, Klassentüren bleiben geöffnet.
  • In jedem Klassenraum befindet sich ein Waschbecken, ebenso stehen in allen Klassen- räumen Flüssigseife und Papierhandtücher zur Verfügung. Die Lehrerinnen und Lehrer erinnern die Schülerinnen und Schüler an das regelmäßige Händewaschen.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in Schulen ist bis zum 31.08.20 verpflichtend, zu diesem Zweck haben alle Personen ihre persönliche MNB an der Schule mit sich zu führen. Geeignet sind hierfür die üblichen MNB. Sofern jedoch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzungen der Unterrichtserteilung und der sonstigen schulischen Arbeit nicht vereinbar ist, kann die Schule vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zumindest zeitweise oder für bestimmte Unterrichtseinheiten bzw. in Prüfungssituation absehen. In diesen Fällen ist jedoch die Ein- haltung der Abstandsregel mit 1,5 Meter zu beachten. Darüber hinaus gehende Ausnahmen, zum Beispiel aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung, sind möglich.
  • Gegenstände wie Arbeitsmittel, Stifte, Lineale oder Gläser etc. dürfen nicht gemeinsam genutzt oder ausgetauscht werden. Ist eine gemeinsame Benutzung unvermeidlich, müssen sie entsprechend gereinigt werden.

Vor und nach den Pausen:

  • Im Gebäude gilt ein zeitlich gestaffeltes Einbahnstraßensystem. Vor dem Unterricht sowie zum Ende der großen Pausen werden alle Treppenhäuser lediglich für den Weg nach oben genutzt. Am Ende des Unterrichts bzw. zu Beginn der großen Pausen werden alle Treppenhäuser lediglich für den Weg nach unten benutzt. In den kleinen Pausen müssen das Haupttreppenhaus für den Weg nach oben und die kleinen Treppenhäuser für den Weg nach unten genutzt werden.
  • Die unterrichtenden sowie aufsichtführenden Lehrer/innen tragen Sorge dafür, dass nicht weitere Lerngruppen in einen vollen Gang gehen oder ein volles Treppenhaus benutzen.
  • Die Pausenaufsicht des Osthofs kontrolliert am Ende der Pause die Aufgänge durch das kleine Treppenhaus am Lehrerzimmer, die der Cafeteria das Haupttreppenhaus und die Aufsicht des Innenhofs das kleine Treppenhaus am Physikraum.

In den Pausen:

  • In den kleinen Pausen bleiben die Lerngruppen im Klassenraum, es sei denn, der Raum muss gewechselt werden.
  • In der Mensa sind den jeweiligen Jahrgangsstufen feste Tische zugeordnet. Bei der Essensausgabe ist auf das Abstandsgebot zu achten. Nur für den Verzehr der Speisen kann die MNB abgesetzt werden.
  • In der Cafeteria ist ebenfalls auf das Abstandsgebot beim Erwerb der Speisen sowie die gekennzeichneten Laufwege zu achten.
  • Erworbene Speisen dürfen nicht in der Cafeteria verzehrt werden, die Cafeteria steht nicht als Aufenthaltsraum zur Verfügung.
  • Bei einer angekündigten Regenpause bleiben die Lerngruppen in ihren Räumen und werden von der Fachlehrkraft beaufsichtigt.

Vielen Dank für eure und Ihre Mitarbeit!

Zum Download und zum Ausdruck: [wpfilebase tag=file id=186 tpl=simple /]